Entfernungen aller krebsverdächtigen Herde (bösartige Hautveränderungen) werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Operative Entfernungen, die harmlos sind (gutartige Hautveränderungen) aber störend, fallen für die Krankenkassen unter Kosmetik und die Kosten müssen leider vom Patienten selbst übernommen werden. Unsere Kosten richten sich nach den Abrechnungsnummern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bitte fragen Sie nach der allgemeinen Preisliste in unserer Praxis.
Nach jeder OP durch unsere Praxis erfolgt ca. nach 2 Monaten eine Narbenkontrolle. Falls die Narbe nicht dem entsprechenden Heilungsstand entspricht, erfolgt durch unsere Praxis eine kostenlose kosmetische Narbenbehandlung.
gutartige Hautveränderungen, die operativ entfernt werden können:
Fibrome (Stilwarzen)
harmlose Pigmentflecke
Hautwarzen altersbedingt
Hühneraugen
Milien (Grießkörner)
Mollusken (Dellwarzen): wenn therapieresistent gegenüber Warzenmittel
„Nietnägel“
Talgdrüsenhyperplasien
Viruswarzen werden nicht operativ entfernt, sondern vereist oder mittels konservativer Warzenmittel behandelt
Angiome (Blutschwämmchen): auch Entfernung mittels Thermokoagulation möglich
Dermatofibrome (Fremdkörpergranulome), Zysten sowie Zecken oder andere Fremdkörper werden in unserer Praxis kostenlos entfernt.
bösartige Hautveränderungen, die operativ entfernt werden müssen:
auffällige Pigmentflecke einschließlich sog. blauer Nävus
schwarzer Hautkrebs
weißer Hautkrebs
Bei allen unklaren nicht pigmentierten Veränderungen wird ggf. erst mal eine PE (Probeexcision) durchgeführt. Schwarze unklare Pigmentherde werden sofort im Ganzen entfernt.